Freitag, 12. Juli 2013

Schweiz Psychotherapie

In der Schweiz wird nicht nach Methoden unterschieden. Entscheidend ist die Qualifikation des Therapeuten und der Besitz einer kantonalen Praxisbewilligung. Zugelassen sind psychotherapeutisch ausgebildete Ärzte, die ihrerseits nicht ärztliche Psychotherapeuten (psychotherapeutisch ausgebildete Psychologen, Human- oder Sozial-wissenschaftler) anstellen können. Diese Therapien werden von der obligatorischen Grund-Krankenversicherung finanziert. Private Versicherungen unterliegen weniger Beschränkungen, aber setzen eine integrale Ausbildung als Psychotherapeut voraus. Die Zulassung von Therapiemethoden erfolgt durch die Schweizer Charta für Psychotherapie, den Schweizerischen Berufsverband für angewandte Psychologie (SBAP), den Assoziation Schweizer PsychotherapeutInnen (ASP) sowie die Föderation Schweizerischer Psychologen (FSP).


Psychotherapie (von griechisch ψυχή psychḗ ‚Atem, Hauch, Seele‘ und θεραπεύειν therapeúein ‚pflegen, sorgen‘) ist das gezielte Behandeln einer psychischen Erkrankung, psychischer Folgen körperlicher Erkrankungen oder von Problemen der Lebensführung mit Hilfe verbaler Interventionen auf der Grundlage einer therapeutischen Arbeitsbeziehung. Dabei finden wissenschaftlich-anerkannte Verfahren systematische Verwendung.

In der Schweiz wird die Krankenkassen-Zulassung von psychotherapeutischen Methoden wie oben dargestellt durch die Schweizer Charta für Psychotherapie, den Schweizer Berufsverband für angewandte Psychologie SBAP, den Assoziation Schweizer PsychotherapeutInnen (ASP) sowie die Föderation Schweizer Psychologen (FSP) organisiert. Eine gültige Methoden-Zulassung erfolgt daher bis heute nach den Aufnahme-Kriterien dieser vier Verbände. Für die Zulassung zur Führung einer Psychotherapie-Praxis (Praxisbewilligung) sind die Kantone zuständig. Ab 2013 wird aber der Bund, mit dem in Kraft tretenden PsyG (2011), zuständig sein.


Dr. med. Joachim Burkhardt-Kahlert
Facharzt für Psychatrie und Psychotherapie FMH
SIM-Zertifizierter Medizinischer Gutachter
FA Vertrauensarzt SGV

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